Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse A

Beschreibung: Die Klasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern (mit oder ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre für den Direkteinstieg und 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2. Außerdem dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW gefahren werden. Das Mindestalter beträgt hier 21 Jahre. Die Klassen A2, A1 und AM sind eingeschlossen.

Ausbildung: Für die theoretische Ausbildung sind 12 Doppelstunden Grundstoff sowie 4 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben. Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht erforderlich.

Die praktische Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wobei die Anzahl der notwendigen Fahrstunden von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers abhängt. Die Ausbildung umfasst 5 Fahrstunden im Überlandverkehr, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Klasse A

€ 399 Grundbetrag
  •  
Populär

Grundbetrag – 399,00

Übungsfahrt Klasse A – 75,00

Überlandfahrt Klasse A – 90,00

Autobahnfahrt Klasse A – 90,00

Nachtfahrt Klasse A – 90,00

Vorstellung Theorieprüfung Kl. A – 60,00

Vorstellung Praxisprüfung Kl. A – 205,00

*Freunde werben Freunde – 70,00