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Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr

Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr bei Fahrschule Störmer

Für alle, die innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer im Güterverkehr tätig sein möchten und ihren LKW-Führerschein nach dem 10. September 2009 erworben haben oder noch erwerben werden, ist eine zusätzliche Grundqualifikation erforderlich. Wer seinen Führerschein vor diesem Datum erworben hat, ist von dieser Regelung ausgenommen (für Busfahrer gilt diese Pflicht bereits seit dem 10. September 2008).

Unser Programm zur beschleunigten Grundqualifikation bietet:

  • Insgesamt 140 Stunden Unterricht, aufgeteilt in 130 Stunden Theorie und 10 Stunden praktische Übungen.
  • Eine 90-minütige Theorieprüfung, die in deutscher Sprache bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt wird.
  • Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, um mit der Schulung zu beginnen.
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Zielgruppe

Dieses Angebot richtet sich an Personen, die eine berufliche Neuorientierung im Bereich des Güterverkehrs anstreben, sei es aus persönlichen Gründen oder weil sie in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können. Es ist auch ideal für Arbeitssuchende und Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.

Rechtliche Grundlagen:

    • Europäische Richtlinie 2003/59/EG
    • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

    Starten Sie Ihre Karriere als Berufskraftfahrer mit der Fahrschule Störmer in Ulm. Wir bieten Ihnen eine umfassende Ausbildung, die Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft im Güterverkehr vorbereitet. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und beginnen Sie Ihre professionelle Ausbildung in einem zukunftssicheren Berufsfeld.

Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

  • Technik  und Fahrphysik
  • Kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken im Straßenverkehrs
  • Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
  • Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
  • Geistige und körperliche Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Ladungssicherung
  • Kenntnisse und  Vorschriften für den Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven auftreten des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
  • Mindestalter: 18 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C1/C1E
  • Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C/CE
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
  • Gesundheitliche Eignung und Sehtest
  • Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule SGH für die Zulassung zur IHK-Prüfung
  • IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
  • Die beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.
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Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der LKW- Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.

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