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Jährliche Unterweisung

Jährliche Unterweisung: Sozialvorschriften & digitales EG-Kontrollgerät

Nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie der nationalen Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Fahrer regelmäßig – mindestens einmal jährlich – zu den aktuellen Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur korrekten Nutzung des digitalen EG-Kontrollgeräts zu unterweisen.

Inhalte der Unterweisung:

Die jährliche Unterweisung unterstützt Unternehmen und Fahrer dabei, Verstöße zu vermeiden, rechtssicher zu handeln und die gesetzlichen Vorschriften jederzeit korrekt umzusetzen.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Fahrpersonalgesetz (FPersG)

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