Jährliche Unterweisung
Jährliche Unterweisung: Sozialvorschriften & digitales EG-Kontrollgerät
Nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie der nationalen Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Fahrer regelmäßig – mindestens einmal jährlich – zu den aktuellen Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur korrekten Nutzung des digitalen EG-Kontrollgeräts zu unterweisen.
Inhalte der Unterweisung:
Sozialvorschriften
Digitales EG-Kontrollgerät
Sozialvorschriften
- Lenk- und Ruhezeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitregelungen nach dem Fahrpersonalgesetz (FPersG)
- Verantwortlichkeiten von Fahrern und Unternehmern
Digitales EG-Kontrollgerät
- Bedienung und sachgemäße Nutzung des Tachografen
- Fahrerkarte, Unternehmenskarte – Funktionen und Pflichten
- Nachträge, Ausdrucke, Fehlersituationen
- Verhalten bei Kontrollen und Umgang mit Daten
Die jährliche Unterweisung unterstützt Unternehmen und Fahrer dabei, Verstöße zu vermeiden, rechtssicher zu handeln und die gesetzlichen Vorschriften jederzeit korrekt umzusetzen.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Fahrpersonalgesetz (FPersG)
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