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Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse A

Beschreibung: Die Klasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern (mit oder ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre für den Direkteinstieg und 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2. Außerdem dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW gefahren werden. Das Mindestalter beträgt hier 21 Jahre. Die Klassen A2, A1 und AM sind eingeschlossen.

Ausbildung: Für die theoretische Ausbildung sind 12 Doppelstunden Grundstoff sowie 4 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben. Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht erforderlich.

Die praktische Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wobei die Anzahl der notwendigen Fahrstunden von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers abhängt. Die Ausbildung umfasst 5 Fahrstunden im Überlandverkehr, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

I. Ausbildung

  • Mindestalter: 20 Jahre (für Aufstieg von A2 auf A), 21 Jahre (für Trikes), 24 Jahre (für Krafträder beim Direkterwerb)
  • Ausbildung umfasst Theorie und Praxis
  • Prüfung besteht aus Theorieprüfung und praktischer Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer festgelegt.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

II. Stundenpensum

Theorie

Doppelstunden à 90 Minuten

  • Ersterteilung: 12 Theoriestunden
  • Erweiterung: 6 Theoriestunden
  • Zusatzstoff: 4 Theoriestunden
  •  

Praxis

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 Fahrten à 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 Fahrten à 45 Minuten
  • Dunkelfahrt: 3 Fahrten à 45 Minuten

III. Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

IV. Merkmale

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 ccm
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h

Dreirädrige Krafträder mit

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Klasse A

425 Grundbetrag
  • theoretische Prüfung 50€
  • praktische Prüfung 180€
  • Fahrstunde (zu je 45 Minuten) 70€
  • Bundes- oder Landstraßenfahrt 85€
  • Autobahnfahrt 85€
  • Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit 85€
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