Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Während der Probezeit müssen Fahranfänger strenge Regeln beachten. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Hier sind die wesentlichen Informationen zum Inhalt, zur Dauer, zum Ablauf und zu den Kosten.

Ein Aufbauseminar wird bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen angeordnet.

Das Aufbauseminar besteht aus Theoriesitzungen und einer Beobachtungsfahrt.

Unter welchen Umständen wird ein Aufbauseminar angeordnet?

 Wenn ein Fahranfänger während seiner Probezeit schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr begeht, wie zum Beispiel das Rechtsüberholen oder das Benutzen eines Handys am Steuer, kann er dazu verpflichtet werden, an einem Aufbauseminar (ASF) oder einer Nachschulung teilzunehmen.

Es gibt zwei Kategorien von Verstößen: schwerwiegende Verstöße (Kategorie A) und weniger schwerwiegende Verstöße (Kategorie B). Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an, wenn der Fahranfänger entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße während seiner Probezeit begeht. Das Aufbauseminar wird von Fahrschulen durchgeführt und von speziell ausgebildeten Fahrlehrern geleitet.

Was sind A-Verstöße?

Verstöße dieser Kategorie werden als so schwerwiegend angesehen, dass bereits beim ersten Verstoß ein Aufbauseminar erforderlich ist. Zusätzlich werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro und Punkten im Fahreignungsregister bestraft. Die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert. Häufige A-Delikte umfassen:

  • Überschreitung des erlaubten Tempolimits mit dem Auto oder Motorrad um mindestens 21 km/h. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter „Geblitzt in der Probezeit“.
  • Unzureichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
  • Rechtsüberholen.
  • Fahren ohne die erforderliche Begleitperson mit dem Führerschein ab 17 Jahren.
  • Nutzung des Handys während der Fahrt.

Darüber hinaus gehören auch verschiedene Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch zur Kategorie A, wie beispielsweise Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Was sind B-Verstöße?

Ein B-Verstoß ist weniger gravierend als ein A-Verstoß und führt erst beim zweiten Mal zur Anordnung eines Aufbauseminars. Das bedeutet, dass zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß behandelt werden. Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Häufige B-Delikte umfassen:

  • Fahren mit abgenutzten Reifen.
  • Überschreiten des Hauptuntersuchungszeitraums um mehr als acht Monate.
  • Mitführen von Kindern im Auto ohne ordnungsgemäße Sicherung.

Dauer und Ablauf des Aufbauseminars

Wenn ein Aufbauseminar angeordnet wird, muss der Fahranfänger es innerhalb einer festgelegten Frist absolvieren, die normalerweise zwei Monate beträgt. Es können gleichzeitig sechs bis maximal zwölf Personen an einem solchen Kurs teilnehmen und diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen abschließen. Sobald der Fahranfänger das Seminar erfolgreich abgeschlossen hat, erhält er eine Bescheinigung, die er der zuständigen Behörde vorlegen muss. Wenn er dies nicht innerhalb der vorgegebenen Frist tut, wird ihm der Führerschein entzogen und erst nach Vorlage der Bescheinigung wieder erteilt.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Theorie-Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern (zuzüglich Pausenzeiten), sowie einer Beobachtungsfahrt von 30 Minuten. Die Beobachtungsfahrt mit bis zu drei Teilnehmern findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Für jeden Teilnehmer werden insgesamt 45 Minuten veranschlagt, bestehend aus 30 Minuten Fahrprobe und 15 Minuten Nachbesprechung.

Es gibt auch ein spezielles Aufbauseminar für Fahranfänger, die aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch am Steuer auffällig geworden sind. Nach einem individuellen Vorgespräch der sechs bis zwölf Kursteilnehmer mit einem anerkannten Verkehrspsychologen finden drei Sitzungen von je 180 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen statt. Die Teilnehmer müssen zwischen den Sitzungen Kursaufgaben erledigen.

Was ist das Ziel eines Aufbauseminars?

Das Ziel eines Aufbauseminars besteht darin, dass die Teilnehmer ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein im Straßenverkehr schärfen, um keine gefährlichen Situationen mehr zu verursachen. Dies wird durch das Lösen von Aufgaben und die Bearbeitung spezifischer Themen in Paar- und Kleingruppen, moderierte Gruppengespräche und Diskussionen erreicht. Die Teilnehmer erhalten auch ein Begleitheft mit Informationen, Arbeitsmaterialien und Aufgaben, die teilweise zwischen den Sitzungen bearbeitet werden sollen.

Während der Fahrprobe wird untersucht, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen oder unsicher verhält. Danach tauschen der Fahrer, der Seminarleiter und die Mitfahrer ihre Eindrücke miteinander aus.

Ratgeber zum Thema Aufbauseminar (ASF)

Hier könnt Ihr den Ratgeber zum Thema Aufbauseminar von unserem Partner „Verlag für Rechtsjournalismus“ lesen und Euch informieren.

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