Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr

Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr bei Fahrschule Störmer

Wer in der Europäischen Union als Berufskraftfahrer tätig sein möchte und seinen Busführerschein nach dem 10. September 2008 erworben hat, benötigt zusätzlich zur normalen Führerscheinausbildung eine spezielle Grundqualifikation. Für vor diesem Datum erworbene Führerscheine entfällt diese Anforderung. LKW-Fahrer müssen diese Qualifikation seit dem 10. September 2009 nachweisen.

Unser Angebot zur beschleunigten Grundqualifikation umfasst:

  • 140 Stunden Unterricht, aufgeteilt in 130 Stunden Theorie und 10 Stunden praktische Übungen.
  • Eine 90-minütige Theorieprüfung in deutscher Sprache, abgelegt bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Eine Fahrerlaubnis ist für den Beginn der Schulung nicht erforderlich.

Zielgruppe

Dieses Programm richtet sich an Personen, die beruflich neu durchstarten möchten, sei es aufgrund individueller Umstände oder weil sie in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können. Es ist ebenfalls ideal für Arbeitssuchende, die eine Karriere als Kraftfahrer im Personenverkehr anstreben, sowie für Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.

Rechtliche Grundlagen:

  • Europäische Richtlinie 2003/59/EG
  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

Bei Fahrschule Störmer bieten wir Ihnen eine fundierte Ausbildung und alle notwendigen Ressourcen, um Ihre Karriere als Berufskraftfahrer erfolgreich zu starten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und beginnen Sie Ihre Ausbildung in einem zukunftssicheren Berufsfeld.

Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation → Lehrplan Inhalte

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäßBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

  • Technik  und Fahrphysik
  • Kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken im Straßenverkehrs
  • Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
  • Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
  • Geistige und körperliche Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  •  Sicherheit und  Komfort der Fahrgäste
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung im Bus
  • Kenntnis und Vorschriften für den Personenverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmen beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und Marktordnung
  • Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, bis 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr
  • Mindestalter: 23 Jahrefür die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge und Einsatz im Reiseverkehr
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
  • Gesundheitliche Eignung und Sehtest
  • Reaktionstest
  • Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse D/DE
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule SGH für die Zulassung zur IHK-Prüfung
  • IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
  • Die beschleunigte Grundqualifikation für den Personenkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.

Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der Bus- Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.

 

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