Führerscheinklasse D1
Führerscheinklasse D1
Die Führerscheinklasse D1, auch bekannt als kleiner Bus-Führerschein, erlaubt es dem Inhaber, bis zu 16 weitere Personen zu befördern. Die maximale Fahrzeuglänge ist auf acht Meter begrenzt. Zur Erlangung des D1-Führerscheins ist eine Ausbildung erforderlich, deren Stundenpensum und Voraussetzungen im Folgenden zusammengefasst sind.
I. Ausbildung
- Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Die theoretische und praktische Ausbildung richtet sich nach dem Vorbesitz bestimmter Führerscheine:
Geringere Ausbildungszeit, wenn bereits ein Führerschein der Klasse C1, C oder D1 vorliegt.
Auch entscheidend: Wie lange ist man bereits im Vorbesitz eines B-, C1-, C- oder D1-Führerscheins – mehr oder weniger als zwei Jahre?
- Vorbesitz: B
- Geltungsdauer: 5 Jahre
II. Stundenpensum
Theorie
- Doppelstunden à 90 Minuten
- Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
- Zusatzstoff: 10 Theoriestunden
Praxis
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt: je nach Fahrerlaubnisklassen-Vorbesitz
III. Voraussetzungen
- Biometrisches Passfoto
- Amtsärztliches Attest
- Führungszeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
IV. Merkmale
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A
für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8 m
Anhänger: zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg