Führerscheinklasse D1

Führerscheinklasse D1

Die Führerscheinklasse D1, auch bekannt als kleiner Bus-Führerschein, erlaubt es dem Inhaber, bis zu 16 weitere Personen zu befördern. Die maximale Fahrzeuglänge ist auf acht Meter begrenzt. Zur Erlangung des D1-Führerscheins ist eine Ausbildung erforderlich, deren Stundenpensum und Voraussetzungen im Folgenden zusammengefasst sind.

I. Ausbildung

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Die theoretische und praktische Ausbildung richtet sich nach dem Vorbesitz bestimmter Führerscheine:

    Geringere Ausbildungszeit, wenn bereits ein Führerschein der Klasse C1, C oder D1 vorliegt.

    Auch entscheidend: Wie lange ist man bereits im Vorbesitz eines B-, C1-, C- oder D1-Führerscheins – mehr oder weniger als zwei Jahre?

  • Vorbesitz: B
  • Geltungsdauer: 5 Jahre
  •  

II. Stundenpensum

Theorie

  • Doppelstunden à 90 Minuten
  • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
  • Zusatzstoff: 10 Theoriestunden

Praxis

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt: je nach Fahrerlaubnisklassen-Vorbesitz

III. Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Amtsärztliches Attest
  • Führungszeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins

IV. Merkmale

  • KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A

  • für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer

  • Länge max. 8 m

  • Anhänger: zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg

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