Führerscheinklasse D1
Führerscheinklasse D1
Die Führerscheinklasse D1, auch bekannt als kleiner Bus-Führerschein, erlaubt es dem Inhaber, bis zu 16 weitere Personen zu befördern. Die maximale Fahrzeuglänge ist auf acht Meter begrenzt. Zur Erlangung des D1-Führerscheins ist eine Ausbildung erforderlich, deren Stundenpensum und Voraussetzungen im Folgenden zusammengefasst sind.
I. Ausbildung
- Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Die theoretische und praktische Ausbildung richtet sich nach dem Vorbesitz bestimmter Führerscheine:
Geringere Ausbildungszeit, wenn bereits ein Führerschein der Klasse C1, C oder D1 vorliegt.
Auch entscheidend: Wie lange ist man bereits im Vorbesitz eines B-, C1-, C- oder D1-Führerscheins – mehr oder weniger als zwei Jahre?
- Vorbesitz: B
- Geltungsdauer: 5 Jahre
II. Stundenpensum
Theorie
- Doppelstunden à 90 Minuten
- Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
- Zusatzstoff: 10 Theoriestunden
Praxis
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt: je nach Fahrerlaubnisklassen-Vorbesitz
III. Voraussetzungen
- Biometrisches Passfoto
- Amtsärztliches Attest
- Führungszeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
IV. Merkmale
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A
für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8 m
Anhänger: zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg
Klasse D1
01 Autobahnfahrt Klasse D1 125,00
D1 Fehlstunde Klasse D1 82,50
01 Nachtfahrt Klasse D1 125,00
D1 Überlandfahrt Klasse D1 125,00
D1 Übungsfahrt Klasse D1 110,00
D1 Grundbetrag für Klasse D1 490,00 0,00
D1 Vorstellung Praxisprüfung KI. D1 250,00 0,00
D1 Vorstellung Teilprf. Fahren KI. D1 200,00 0,00
D1 Vorstellung Teilprf. KI. D1 50,00 0,00
D1 Vorstellung Theorieprüfung KI. D1 50,00 0,00