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Weiterbildung für LKW- und Busfahrer: Die „5 BKF Module“

Weiterbildung für LKW- und Busfahrer: Die „5 BKF Module“ bei Fahrschule Störmer

Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG

Laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen alle Berufskraftfahrer, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E führen, alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren (in der 3 Kenntnisbereiche vermittelt werden).

Keine Prüfung bei der Weiterbildung – digitaler Nachweis genügt

Im Gegensatz zur Grundqualifikation ist bei der Weiterbildung für LKW- oder Busfahrer/-innen keine Prüfung erforderlich. Es genügt die Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen fünf Modulen à 7 Stunden.

Nach Abschluss der Weiterbildung wird Ihre Teilnahme direkt und digital an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemeldet. Die bisherige Schlüsselzahl 95 im Führerschein entfällt – sie wurde durch den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt. Dieser wird zentral beim KBA gespeichert und kann von Behörden oder Arbeitgebern digital eingesehen werden.

Wir kümmern uns um die vollständige Meldung ans KBA und stellen sicher, dass Ihre Fahrerqualifikation rechtzeitig und korrekt hinterlegt ist!

WEITERBILDUNG FÜR LKW- / BUS-FAHRER DURCH DIE „5 BKF MODULE“ bei Fahrschule Störmer:

  • Modulare Struktur: Unsere Weiterbildung besteht aus fünf spezifisch gestalteten Modulen, die alle relevanten Aspekte der Berufskraftfahrerweiterbildung abdecken.
  • Flexibilität: Die Module können einzeln oder in einem Block gebucht werden, je nach den Bedürfnissen und Verfügbarkeiten unserer Teilnehmer.
  • Erfahrene Trainer: Unsere Kurse werden von erfahrenen Fachlehrern durchgeführt, die tiefgreifendes Wissen in Theorie und Praxis vermitteln.

Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKWs oder Bussen kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.

 

Zielgruppe

Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Rechtliche Grundlagen:

Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

Die 3 Kenntnisbereiche nach BKRFQG:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.

Nach Abschluss der Weiterbildung wird Ihre Teilnahme direkt und digital an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemeldet. Die bisherige Schlüsselzahl 95 im Führerschein entfällt – sie wurde durch den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt. Dieser wird zentral beim KBA gespeichert und kann von Behörden oder Arbeitgebern digital eingesehen werden.

Innerhalb von 5 Jahren sind die Teilnahmebescheinigungen für diese Module als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

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